Pressemitteilungen 2008 [LDD]
[21/2008 - 20.06.2008]
Die Gestaltung der Stimmzettel entspricht den verfassungs- und kommunalwahlrechtlichen Vorgaben. Die Bürger können beruhigt an der Oberbürgermeisterwahl teilnehmen.
Die vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Gliederung und Gestaltung des Stimmzettels können nicht bestätigt werden. Dem von der Wahlordnung vorgegebenen Muster wird in allen wesentlichen Punkten entsprochen.
Es wird dem Wähler deutlich, dass es sich um eine Personenwahl handelt.
Der Grundsatz der Wahlgleichheit wird gewahrt.