Aufgaben - Abteilung 6
Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen entscheidet über Rückgaben, Entschädigungen oder Ausgleichsleistungen in Bezug auf Enteignungen, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR zwischen 1945 und 1989 stattgefunden haben. Das Landesamt ist dabei für Enteignungen zuständig, die Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe betreffen.
Das Landesamt ist zudem Widerspruchs- sowie Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde für die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Diese drei Ämter sind für enteignetes Privatvermögen zuständig, soweit nicht das Landesamt entsprechende Verfahren wegen des Sachzusammenhangs an sich gezogen hat. Grundlage der Entscheidungen sind die Regelungen des Vermögens-, des Entschädigungs-, des Ausgleichsleistungs- und des DDR-Entschädigungserfüllungsgesetzes.
Referat 61 - Vertretung vor Gericht, Fach- und Rechtsaufsicht, Widerspruchsverfahren, Negativatteste
Das Referat 61 bearbeitet Widersprüche, die gegen Entscheidungen der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig eingelegt wurden und übt die Fach- und Rechtsaufsicht über diese Ämter aus. Es vertritt den Freistaat Sachsen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor den sächsischen Verwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht. Wenn für den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken Nachweise benötigt werden, inwiefern sie mit Anträgen auf Rückübertragung belastet sind, werden entsprechende Positiv- bzw. Negativatteste ausgestellt.
Referate 62 und 63 - Rückübertragung und Entschädigung von Unternehmen
In den Referaten 62 und 63 werden Anträge auf Rückübertragung von Unternehmen bearbeitet sowie auf Entschädigung, soweit eine Rückgabe der Unternehmen ausgeschlossen ist. Dies betrifft die Enteignungen ab 1949. Referat 62 ist für den Bereich Chemnitz, Referat 63 für die Bereiche Dresden und Leipzig zuständig.
Referat 64 - Rückübertragung und Entschädigung von landwirtschatlichen Unternehmen
Das Referat entscheidet über Rückgaben und Entschädigungen bei landwirtschaftlichen Betrieben.
Referate 65 und 66 - Ausgleichsleistung
In den Referaten 65 und 66 werden Anträge auf Ausgleichsleistungen für Unternehmen und auf Rückgabe beweglicher Sachen bearbeitet. Dies betrifft die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, also zwischen 1945 und 1949. Referat 65 ist für den Bereich Chemnitz, Referat 66 für die Bereiche Dresden und Leipzig zuständig.
Das Landesamt ist zudem Widerspruchs- sowie Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde für die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Diese drei Ämter sind für enteignetes Privatvermögen zuständig, soweit nicht das Landesamt entsprechende Verfahren wegen des Sachzusammenhangs an sich gezogen hat. Grundlage der Entscheidungen sind die Regelungen des Vermögens-, des Entschädigungs-, des Ausgleichsleistungs- und des DDR-Entschädigungserfüllungsgesetzes.
Referat 61 - Vertretung vor Gericht, Fach- und Rechtsaufsicht, Widerspruchsverfahren, Negativatteste
Das Referat 61 bearbeitet Widersprüche, die gegen Entscheidungen der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig eingelegt wurden und übt die Fach- und Rechtsaufsicht über diese Ämter aus. Es vertritt den Freistaat Sachsen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor den sächsischen Verwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht. Wenn für den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken Nachweise benötigt werden, inwiefern sie mit Anträgen auf Rückübertragung belastet sind, werden entsprechende Positiv- bzw. Negativatteste ausgestellt.
Referate 62 und 63 - Rückübertragung und Entschädigung von Unternehmen
In den Referaten 62 und 63 werden Anträge auf Rückübertragung von Unternehmen bearbeitet sowie auf Entschädigung, soweit eine Rückgabe der Unternehmen ausgeschlossen ist. Dies betrifft die Enteignungen ab 1949. Referat 62 ist für den Bereich Chemnitz, Referat 63 für die Bereiche Dresden und Leipzig zuständig.
Referat 64 - Rückübertragung und Entschädigung von landwirtschatlichen Unternehmen
Das Referat entscheidet über Rückgaben und Entschädigungen bei landwirtschaftlichen Betrieben.
Referate 65 und 66 - Ausgleichsleistung
In den Referaten 65 und 66 werden Anträge auf Ausgleichsleistungen für Unternehmen und auf Rückgabe beweglicher Sachen bearbeitet. Dies betrifft die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, also zwischen 1945 und 1949. Referat 65 ist für den Bereich Chemnitz, Referat 66 für die Bereiche Dresden und Leipzig zuständig.