Aufgaben - Abteilung 3
Die Referate „Gewerberecht, Preisprüfung, VOL, VOB“ sind im Gewerberecht Fachaufsichtsbehörde über die unteren Verwaltungsbehörden und Widerspruchsbehörde bei Entscheidungen dieser Behörden nach der Gewerbeordnung. Dazu gehören auch Verfahren zur Gewerbeanzeige, zum Bewachungs-, Makler- und Reisegewerbe, Markt- und Messewesen, zum Betrieb von Spielhallen und nicht zuletzt zum Gaststättenwesen. Des Weiteren entscheidet das Referat über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern. Außerdem werden Konzessionen zum Betreiben von Privatkrankenanstalten erteilt.
Im Handwerksrecht errichten die Referate bei der Handwerkskammer Meisterprüfungsausschüsse für zulassungspflichtige Handwerke und ernennen deren Mitglieder und Stellvertreter. Sie sind außerdem zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen der Meisterprüfungsausschüsse in zulassungspflichtigen Handwerken sowie gegen Entscheidungen der unteren Verwaltungsbehörden bei unerlaubter Handwerksausübung.
Ferner sind die Referate zuständig für die Einrichtung von Kehrbezirken, die Ausschreibung der Tätigkeit und die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister sowie die Rücknahme, den Widerruf und die Aufhebung der Bestellung und die einstweilige Untersagung der Berufsausübung als Bezirksschornsteinfegermeister.
In der Vergabe- und Preisprüfung fallen die Preisaufsicht und die Verfolgung und Ahndung von Preisverstößen bei öffentlichen Aufträgen in den Zuständigkeitsbereich der Referate 33. Als Prüf- und Beratungsinstanz für das öffentliche Auftragswesen konzentrieren sich die Aufgaben bei der Nachprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL-VOB-Stelle) sowie hoheitliche Preisprüfungen von Markt- bzw. Selbstkostenpreisen (Preisüberwachungsstelle).
Die Referate „Gewerberecht, Preisprüfung, VOL, VOB“ sind im Gewerberecht Fachaufsichtsbehörde über die unteren Verwaltungsbehörden und Widerspruchsbehörde bei Entscheidungen dieser Behörden nach der Gewerbeordnung. Dazu gehören auch Verfahren zur Gewerbeanzeige, zum Bewachungs-, Makler- und Reisegewerbe, Markt- und Messewesen, zum Betrieb von Spielhallen und nicht zuletzt zum Gaststättenwesen. Des Weiteren entscheidet das Referat über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern. Außerdem werden Konzessionen zum Betreiben von Privatkrankenanstalten erteilt.
Im Handwerksrecht errichten die Referate bei der Handwerkskammer Meisterprüfungsausschüsse für zulassungspflichtige Handwerke und ernennen deren Mitglieder und Stellvertreter. Sie sind außerdem zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen der Meisterprüfungsausschüsse in zulassungspflichtigen Handwerken sowie gegen Entscheidungen der unteren Verwaltungsbehörden bei unerlaubter Handwerksausübung.
Ferner sind die Referate zuständig für die Einrichtung von Kehrbezirken, die Ausschreibung der Tätigkeit und die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister sowie die Rücknahme, den Widerruf und die Aufhebung der Bestellung und die einstweilige Untersagung der Berufsausübung als Bezirksschornsteinfegermeister.
In der Vergabe- und Preisprüfung fallen die Preisaufsicht und die Verfolgung und Ahndung von Preisverstößen bei öffentlichen Aufträgen in den Zuständigkeitsbereich der Referate 33. Als Prüf- und Beratungsinstanz für das öffentliche Auftragswesen konzentrieren sich die Aufgaben bei der Nachprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL-VOB-Stelle) sowie hoheitliche Preisprüfungen von Markt- bzw. Selbstkostenpreisen (Preisüberwachungsstelle).