Aufgaben - Abteilung 3
Die Vergabekammer ist der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion zugeordnet. Sie ist zuständig für die Nachprüfung von Vergaben öffentlicher Auftraggeber im gesamten Freistaat Sachsen oberhalb der sogenannten Schwellenwerte (für Bauaufträge: 4.845.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 193.000 Euro, sowie für Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro des geschätzten Nettoauftragswertes). Die Nachprüfung erfolgt auf Antrag.
Die Vergabekammer entscheidet im Regelfall in der Besetzung mit der Vorsitzenden und zwei Beisitzern (hiervon ein ehrenamtlicher Beisitzer) auf Grund einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt werden.
Die Vergabekammer entscheidet im Regelfall in der Besetzung mit der Vorsitzenden und zwei Beisitzern (hiervon ein ehrenamtlicher Beisitzer) auf Grund einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt werden.