Pressemitteilungen 2007 [LDD]
[61/2007 - 25.10.2007]
Die gestern in einigen Dresdner Tageszeitungen verbreiteten Darstellungen zum Fall Mike Hacke entsprechen in mehreren Punkten nicht den Tatsachen. Zur Richtigstellung ist Folgendes mitzuteilen:
- Aus den von Herrn Hacke vorgelegten Dokumenten über seine medizinische Ausbildung in Armenien ergab sich kein Verdacht, dass es sich um Fälschungen handeln könnte. Das Regierungspräsidium Dresden (RP) prüft unter Beteiligung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn, ob die nach vorgelegten Dokumenten abgeschlossenen Ausbildungen deutschen Abschlüssen vergleichbar oder gleichgestellt sind und erteilt auf Grund dieser Prüfung dann gegebenenfalls Berufserlaubnisse für Ärzte.
- Herr Hacke war im Krankenhaus Großenhain in der Zeit vom 1.12.2002 bis zum 31.3.2003 als Arzt im Praktikum (AiP) beschäftigt. Seine Abschlussbeurteilung durch das Krankenhaus enthält die folgenden Formulierungen: „…hat die ihm gestellten Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt….Mit seinen Leistungen hat er unseren Erwartungen entsprochen….Das Arbeitsverhältnis wurde im beiderseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet.“ Eine Bitte des Krankenhauses Großenhain, das armenische Diplom des Herrn Hacke erneut zu überprüfen, ist dem RP gegenüber zu keinem Zeitpunkt geäußert worden.
Im Oktober 2003 fielen bei Herrn Hacke im Zuge einer Routinekontrolle der medizinischen Sicherung einer öffentlichen Veranstaltung durch die Landeshauptstadt Dresden Unregelmäßigkeiten auf.
Nach einer anschließenden Rückfrage der Landeshauptstadt beim RP hinsichtlich der fachlichen Qualifikation von Herrn Hacke bat das RP schließlich seinerseits die Botschaft Armeniens Anfang November um Auskunft, ob Herr Hacke an der Universität Jerewan tatsächlich ein Medizinstudium absolviert und abgeschlossen hat. Trotz mehrerer Nachfragen in der Folgezeit erhielt das RP erst am 16.3.2004 die Auskunft, dass Herr Hacke an der Universität Jerewan nicht immatrikuliert worden war und es sich bei den vorgelegten Dokumenten um Fälschungen handelt.
Daraufhin wurden vom RP sofort die zuständigen Stellen im medizinischen Bereich über den Fall unterrichtet und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Ein Bescheid über die Rücknahme der an Herrn Hacke erteilten AiP-Erlaubnis erging schließlich am 18.3.2004.